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Gruppenregeln
Die Regeln unserer Selbsthilfegruppe:
§1 Unsere SHG versteht sich als Gemeinschaft von Menschen, die aufgrund eines Schlaganfalls ähnliche Schwierigkeiten und ähnliche Erfahrungen gemacht haben. In der Gruppe sind also alle vom Schlaganfall betroffen. Diese Selbstbetroffenheit kann auch Mitbetroffenheit von Angehörigen einschließen.
§2 Alle Mitglieder der SHG sind gleichberechtigt, es zählen weder Altersunterschied noch soziale Stellung.
§3 Alle Gruppenmitglieder bestimmen über sich selbst, kein Mitglied darf über andere Mitglieder bestimmen, jeder bestimmt selbst was er möchte und was nicht. Daher ist ein wichtiger Grundsatz unserer SHG die Eigenverantwortlichkeit. Niemand kann für sein Tun und Handeln ein anderes Gruppenmitglied verantwortlich machen.
§4 Alle Entscheidungen werden auf der Basis der Eigenverantwortlichkeit getroffen.
§5 Es gibt den wichtigen Grundsatz der Gruppenverschwiegenheit. Unter diese Schweigepflicht wird all das gesetzt, was man selber der Gruppe mitteilt oder was andere in der Gruppe erzählen.
Neuss, November 2008
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